Steuererklärung

Wir von der Islandstube haben die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Steuererklärung für dich beantwortet. Schau einfach, welcher Fall auf dich zutrifft und lies den entsprechenden Absatz. Bitte beachte, dass hier nur die “normalsten” Fälle berücksichtigt werden könne, da Steuerrecht eine umfangreiche Kiste ist. Hier wird besonders auf den “normalen” Arbeitnehmer/Selbstständigen eingegangen.

In welchem Fall gebe ich eine Steuererklärung in Island ab?

Wenn du in Island arbeitest, bist du ab dem ersten verdienten Cent steuerpflichtig. Wenn du als Arbeitnehmer tätig bist, wird dein Arbeitgeber für gewöhnlich Steuern für dich abführen. Zuviel bezahlte Steuern kannst du dir mit Abgabe einer Steuererklärung zurückholen. In Island gibt es keine progressive Besteuerung. Es gibt nur drei verschiedene Steuersätze (gelten nicht für Kapitalvermögen):

ISK 0 – 309.140 pr. month 37,30%
ISK 309.141 – 836.404 pr. month 39,74%
Income exceeding ISK 836.404 pr. month 46,24%

(Quelle: https://www.rsk.is/english/individuals/tax-liability/)

 

Wie und wo gebe ich eine Steuererklärung in Island ab?

Wer beschränkt steuerpflichtig ist, d.h. auch noch in Deutschland Steuern zahlt und ggf. den Wohnsitz ebenfalls noch in Deutschland hat, muss bis 1 Woche vor Aufenthaltsende seine Steuererklärung abgeben. Wer bereits über den Arbeitgeber mithilfe der Steuerkarte Steuern gezahlt hat, ist hiervon zwar freigestellt, ggf. gibt es aber eine Steuererstattung. Die Abgabe der Steuererklärung ist also in jedem Fall empfohlen. Das Formular kannst du hier ansehen und herunterladen.

Wer unbeschränkt steuerpflichtig ist (mehr als 6 Monate in Island), der ist mit seinem Welteinkommen steuerpflichtig. Die Steuererklärung kann ab dem 1.1. des Folgejahres abgegeben. Die Abgabefrist ist (Angabe unter Vorbehalt) der 31.3. des Folgejahres. Wer Arbeitnehmer ist, muss einen Skattkort (Steuerkarte) beantragen – dabei hilft in der Regel der Arbeitgeber. Wenn nicht, kann hier mit der Steuerbehörde Kontakt aufnehmen.

Ich habe noch einige Monate des Jahres in Deutschland gelebt und ziehe nun nach Island. Was passiert nun steuerlich?

Kein Problem! Im einfachsten Fall wird aufgeteilt: Die Einkünfte in Deutschland werden in Deutschland besteuert, die Einkünfte in Island in Island. Deutschland wird in diesem Fall die Einkünfte aus Island nicht besteuern, allerdings zur Berechnung des Steuersatzes berücksichtigen. Andersrum funktioniert es genauso. Das kann dann so aussehen (Beispielfall A). (Steuersätze sind ungefähre Angaben)

(A) Arbeiti hat vom 1.1.-14.7. in D 10.000 € verdient. In Island verdiente Arbeiti vom 1.8.-31.12. 10.000 €. Im Zeitraum dazwischen hat Arbeiti unbez. Urlaub gemacht. In D gibt Arbeiti zum 31.5. des Folgejahres die Steuererklärung ab. D versteuert eigentlich 10.000 € zu 10 % (=1000€ Steuer). Durch die Einnahmen aus Island berechnet sich der Steuersatz aber nicht nach den 10000 €, sondern nach 20.000 €. Bei 20.000 € Einkommen liegt der Steuersatz bei (bummelig) 14%. Die 10.000 € werden nun also mit 14% besteuert: 1400€.

Andersrum funktioniert das genauso. Arbeiti gibt also auch in Island seine Steuererklärung ab (Beispielfall B):

(B) Arbeiti hat vom 1.1.-14.7. in D 10.000 € verdient. In Island verdiente Arbeiti vom 1.8.-31.12. 10.000 €. Im Zeitraum dazwischen hat Arbeiti unbez. Urlaub gemacht. In IS gibt Arbeiti zum 31.3. des Folgejahres die Steuererklärung ab. IS versteuert eigentlich 10.000 € / 1468420 ISK zu 37,3% (=3730 € Steuer). Durch die Einnahmen aus Island berechnet sich der Steuersatz aber nicht nach den 10000 €, sondern nach 20.000 €. Bei 20.000 € Einkommen liegt der Steuersatz bei 39,74%. Die 10.000 € werden nun also mit 39,74% besteuert: 3974€. (Uff, sind Islands Steuern hoch…)

Ich plane nur für einige Monate auf Island zu arbeiten. Wie wird das steuerrechtlich geregelt?

..für weniger als 6 Monate:

Du bist beschränkt steuerpflichtig. Deinen Wohnsitz hast du in Deutschland (oder wenigstens den deutschen Pass) und du bist damit in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Für Island gilt in diesem Fall, dass die Steuerbehörde nur deine isländischen Einkünfte besteuert. Also alles, was du während deines Aufenthaltes verdienst. Zu Beginn deiner Zeit in Island benötigst du eine Steuerkarte (hier). Du musst bis eine Woche vor Ende des Aufenthaltes deine Steuererklärung (hier) abgeben. Die Einkünfte (Einnahmen minus Ausgaben), die du in Island erzielst, werden in Deutschland unter Progressionsvorbehalt angesetzt. Schau dazu unter dieser Frage “Ich habe noch einige Monate des Jahres in Deutschland gelebt und ziehe nun nach Island. Was passiert nun steuerlich?”.

..für weniger als 12 Monate, aber mehr als 6 Monate (innerhalb eines Kalenderjahres):

In diesem Fall hast du deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Island und bist damit unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Das bedeutet, nicht nur deine isländischen Einkünfte werden besteuert sondern ggf auch, was du im Kalenderjahr noch in Deutschland verdient hast (oder dort noch verdienen wirst). Schau mal unter “Ich habe noch einige Monate des Jahres in Deutschland gelebt und ziehe nun nach Island. Was passiert nun steuerlich?”

Du bekommst neben der Kennitala auch eine residence permit, bist also fest auf Island gemeldet. Das kann durchaus parallel mit Deutschland laufen. Du bekommst außerdem eine Skattkort (Steuerkarte). Als Arbeitnehmer bekommst du die Karte meistens vom Arbeitgeber oder er hilft dir dabei, sie zu bekommen. Falls nicht, kannst du hier mit der Steuerbehörde Kontakt aufnehmen.

Was ist beschränkte Steuerpflicht?

Beschränkte Steuerpflicht bedeutet, dass nur deine Einkünfte (Einnahmen minus Ausgaben), die du in einem Staat erzielst, in diesem auch besteuert werden. Beschränkt steuerpflichtig ist man dann, wenn man weniger als 6 Monate in einem Staat lebt.

Beispiel: Arbeiti verdient in Deutschland normalerweise 1000 € im Monat. Für 3 Monate im Sommer möchte Arbeiti auf Island “woofen” und auf einem Bauernhof arbeiten. Dafür bekommt er monatlich 30.000 ISK. Arbeiti ist in Island beschränkt steuerpflichtig, weil er hier weniger als 6 Monate lebt. Er versteuert in Island nur die 30.000 ISK x 3 Monate. In Deutschland ist Arbeiti unbeschränkt steuerpflichtig, weil er hier mehr als 6 Monate lebt. Er gibt (wegen Island) eine Steuererklärung ab, was er sonst nicht macht: In der Steuererklärung versteuert Deutschland nun die 1000 € pro Monat. Bei der Ermittlung des Steuersatzes bezieht Deutschland die 90.000 ISK aus Island mit ein. Das nennt man “Besteuerung unter Progressionsvorbehalt”.

Kann ich weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland sein (und was bedeutet das?)

Man ist dann in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, wenn man mehr als 6 Monate in Deutschland lebt. Wer weniger als 6 Monate in Deutschland ist, kommt über eine Ausnahmeregelung zur unbeschränkten Steuerpflicht: Wenn 90 % der Einkünfte aus Deutschland stammen, kann man weiterhin in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sein. Es ist aber egal, ob man nun unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig ist. Um die hohe Steuer in Island kommt man nicht herum 😉

Darf ich mir aussuchen, wo ich meine Steuererklärung abgebe?

Nein, du musst überall dort, wo du Geld verdienst, eine Steuererklärung abgeben. Wenn du Arbeitnehmer in Deutschland bist, wird grds. Lohnsteuer für dich abgeführt. Wenn du aber im Kalenderjahr noch beschränkt steuerpflichtig in Island warst, musst du trotzdem noch eine Steuererklärung abgeben.

Werden meine Einnahmen jetzt doppelt besteuert (einmal in Island und einmal in Deutschland)?

Nein. Grundsätzlich gilt: Die Einnahmen (oder Einkünfte: Einnahmen minus Ausgaben) werden dort besteuert, wo man sie verdient hat. Für die Feinheiten schau mal unter “Was ist beschränkte Steuerpflicht” und “Ich habe noch einige Monate des Jahres in Deutschland gelebt und ziehe nun nach Island. Was passiert nun steuerlich?”

Wie hoch ist der Grundfreibetrag für Steuern in Island?

Es gibt keinen. In Island gilt im Gegensatz zu Deutschland ein Einheitssteuersatz von 37 % bis zu einem bestimmten Einkommen. Siehe die folgende Tabelle:

ISK 0 – 309.140 pr. month 37,30%
ISK 309.141 – 836.404 pr. month 39,74%
Income exceeding ISK 836.404 pr. month 46,24%

(Quelle: https://www.rsk.is/english/individuals/tax-liability/)

Gibt es in Island auch Lohnsteuer?

Wenn du als Arbeitnehmer tätig bist, wird dein Arbeitgeber für gewöhnlich Steuern über die Skattkort (Steuerkarte, wie die frühere Lohnsteuerkarte in DE) für dich abführen. Womöglich, z.B. bei mehreren Arbeitgebern, lohnt sich die Abgabe einer Steuererklärung, um zuviel bezahlte Lohnsteuer wiederzuholen.

Kann ich selbstständig tätig sein auf Island? Was gibt es steuerlich zu beachten?

Du kannst problemlos selbstständig tätig sein. Es gibt in Island nur 3 Einkunftsarten (In Deutschland gibt es 7): (1) Arbeitnehmer, Selbstständige, Rentner usw. (2) Gewerbetreibende (3) Kapitalvermögen.
Steuerlich zu beachten ist der Umfang der Steuerpflicht. Wenn du weniger als 6 Monate auf Island bist, schau unter dem Punkt “beschränkte Steuerpflicht”. Wenn du langfristig in Island selbstständig tätig bist, muss du eine Steuererklärung abgeben.

Allgemeine Information zu einer selbstständige Tätigkeit gibt es hier (Link folgt).

Kann ich gewerblich tätig sein auf Island? Was gibt es steuerlich zu beachten?

Diese Informationen folgen noch.

Wie funktioniert Kfz-Steuer auf Island?

Diese Informationen folgen noch.

 

Gibt es Hundesteuer auf Island?

Diese Informationen folgen noch.

 

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